Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Tiergestützten Aktivitäten (AAA)
Tiergestützte Aktivitäten ohne therapeutischen oder pädagogischen Anspruch haben selbstverständlich auch ihren Wert und sind interessant für alle Züchter und Halter von Neuweltkameliden, die nicht über eine Berufsausbildung aus dem pädagogischen oder therapeutischen Bereich verfügen.
Viele Menschen jeder Altersgruppe haben Freude und erfahren eine Lebensbereicherung durch die stundenweise Begegnung mit Lamas oder Alpakas. Bei den Tiergestützten Aktivitäten ist die berufliche Grundausbildung des Anbieters nicht entscheidend, auch Personen ohne jede pädagogische, medizinische oder therapeutische Berufsausbildung können hier sehr gute Angebote machen.
Es gibt jedoch auch im Bereich der tiergestützten Aktivitäten viele Aspekte, die unbedingt beachtet werden müssen, besonders dann, wenn sie mit Kindern, Jugendlichen, Senioren oder behinderten Menschen durchgeführt werden.Versicherungsrechtliche Fragen sind hier ebenso relevant wie organisatorische Aspekte und der Umgang mit unvorhergesehenen Zwischenfällen.
Aus diesem Grund bietet der Verein der Züchter, Halter und Freunde von Neuweltkameliden in Zusammenarbeit mit der AATLA-GbR auch für den Bereich der Tiergestützten Aktivitäten dreitägige Weiterbildungen an.
Informationen über die Termine und Veranstaltungsorte finden Sie unter dem Menüpunkt 'Termine'.
Alle Anbieter von Tiergestützten Aktivitäten können sich beim Lamatrekking-Netzwerk des Vereins eintragen lassen, siehe www.trekking-lamas.de.
Bitte beachten Sie:
Lamas und Alpakas zählen im deutschen Tierschutzrecht nicht zu den landwirtschaftlichen Nutztieren.
Wer Lamas oder Alpakas gewerbsmäßig halten will, - dazu zählt auch die Haltung mit dem Ziel, die Tiere gegen Bezahlung für tiergestützte Aktivitäten einzusetzen -, ist verpflichtet, dem zuständigen Veterinäramt seine Sachkunde über die artgerechte Haltung von Neuweltkameliden nachzuweisen. ( § 11 TierSchG: "Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten und halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde....Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.")
Wie dieser Nachweis über die Sachkunde zu erbringen ist, ist mit der zuständigen Behörde individuell zu klären. Einige Ämter fragen das Wissen vor Ort in einem Gespräch ab, andere Ämter verlangen den Nachweis, dass der Antragsteller einen entsprechenden Sachkundekurs besucht hat.
Der Verein der Züchter, Halter und Freunde von Neuweltkameliden bietet regelmäßig Kurse zum Erwerb der Sachkunde gemäß §11 TierSchG an, bitte beachten Sie die Ankündigungen unter dem Menüpunkt "Termine".
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